Nutzungs- und Gebührenreglement Bibliothek

Gültig ab 1. Mai 2023

1. Berechtigung

1.1. Die Bibliothek von SBB Historic ist eine öffentlich zugängliche Bibliothek und Teil des neuen Verbundes SLSP (Swiss Library Service Platform). Sie steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen.

2. Einschreibung

2.1. Für die Ausleihe und für weitere Dienstleistungen der Bibliothek ist ein Benutzungsausweis notwendig. Die Einschreibung ist kostenlos.

2.2. Die Registrierung erfolgt über die SLSP-Plattform. Die Daten der Kundinnen und Kunden sind auf einem Server in einem EU-Land verwaltet. Bei der Registrierung werden die Kundinnen und Kunden dem Daten-Transfer zustimmen müssen.

2.3. Änderungen der persönlichen Daten sind unverzüglich selbst online vorzunehmen. Die Kundin / der Kunde gewährleistet jederzeit die Richtigkeit der Daten.

2.4. Die Daten werden nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht weitergegeben.

3. Öffnungszeiten

3.1. Die Öffnungszeiten sind auf der Webseite von SBB Historic veröffentlicht.

4. Ausleihe / Ausleihfrist

4.1. Die Ausleihe von Medien aus dem Bestand der Bibliothek von SBB Historic ist unentgeltlich (Ausnahmen: Postausleihe, SLSP-Kurier, gemäss Art. 9).

4.2. Die Ausleihe ins Ausland von Medien aus dem Bestand der Bibliothek von SBB Historic ist nicht möglich.

4.3. Die generelle Leihfrist von ausleihbaren Beständen beträgt 28 Kalendertage. Falls keine Reservation vorliegt, wird diese Frist automatisch bis 84 Tage (2 x 28) durch das System verlängert. Liegt weiterhin keine Reservation vor, können die KundInnen im eigenen Benutzungskonto die Ausleihe selbstständig nochmals bis maximal 3 x 28 Tage verlängern. Nach Ablauf dieser Fristen muss das Dokument neu ausgeliehen werden. Bei anderweitiger Bestellung erhält die Kundinnen und Kunden nach Ablauf der Leihfrist eine kostenlose Erinnerung.

4.4. Die fristgerechte Rückgabe muss durch die Kundinnen und Kunden auch bei deren Abwesenheit sichergestellt werden. Mit Ablauf der Leihfrist geraten die Kundinnen und Kunden in Verzug.

4.5. Für die Verzugsmahnung nicht termingerecht zurückgebrachter Medien wird eine Gebühr gemäss Art. 9 erhoben.

4.6. Die Rückgabe entliehener Medien hat spätestens am Tag der angegebenen Ausleihfrist zu erfolgen. Nicht erhaltene Erinnerungen und Mahnungen (per Post oder E-Mail) können als Begründung für verspätete Rückgabe nicht akzeptiert werden.

4.7. Bestände mit Erscheinungsjahr vor 1930, aktuelle Zeitschriften, Geschäftsberichte sowie kostbare oder empfindliche Werke sind für die Heimausleihe gesperrt und werden für die Konsultation im Lesesaal zur Verfügung gestellt.

5. Haftung

5.1. Wer Medien benutzt, ist für deren sorgfältige Behandlung verantwortlich und haftet für entstandene Schäden oder Verluste. Für beschädigte oder verlorene Medien stellt die Bibliothek Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung, gemäss Art. 9.

5.2. Ausgeliehene Medien und Artikelkopien unterliegen dem Schutz urheber- und lizenzrechtlicher Bestimmungen. Diese sind bei jeder Form der Mediennutzung zu beachten.

5.3. Die Benutzung der Medien erfolgt auf eigenes Risiko. SBB Historic lehnt jede Haftung ab.

5.4. SBB Historic haftet für den Verlust eines versandten Buches bis zur Abgabe der betreffenden Postsendung durch die Post am Empfangsort bis zur Abgabe der Kundin / des Kunden. Ab Abgabe der Postsendung am Empfangsort bis zur Abgabe des Buches bei SBB Historic (die Abgabe kann persönlich im Lesesaal oder durch Postaufgabe erfolgen) haftet die Kundin / der Kunde.

6. Kurier und Postversand

6.1. Die Bibliothek von SBB Historic nimmt am SLSP-Kurier teil. Medien anderer SLSP-Kurierbibliotheken in der Schweiz können in die Bibliothek SBB Historic bestellt werden und die Bibliothek liefert die eigenen Medien an andere SLSP-Kurierbibliotheken in der Schweiz. Die SLSP-Kurierlieferungen sind kostenpflichtig.

6.2. Der Postversand von ausleihbaren Medien innerhalb der Schweiz ist möglich und kostenpflichtig.

6.3. Anfallende Kosten sind im Art. 9 erwähnt.

7. Kopien und Reproduktionen

7.1. Die Bibliothek von SBB Historic bietet den Service, Kopien aus ihren eigenen Beständen zu liefern. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig (siehe Art. 9).

7.2. Beim Kopieren oder bei jeglicher anderen Art der Reproduktion von Medien gelten die gesetzlichen und insbesondere die urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen. Die Abklärung der Urheberrechtslage im Einzelfall ist Sache der Kundin / der Kunden.

7.3. Aus konservatorischen Gründen können nicht alle Bestände kopiert werden.

8. Weitere Bestimmungen

8.1. Ausnahmen vom Benutzungsreglement werden ausschliesslich von der Bibliotheksleitung bewilligt. Bei Verstössen gegen das Benutzungsreglement kann die Bibliotheksleitung zeitweiligen oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek verfügen.

9. Kosten und Gebühren

Preise in CHF, inkl. MWSt.

Ausleihe

Ausleihe

Kostenlos

Einschreibung

Kostenlos

Ersatz Benutzungsausweis

Kostenlos