AGB für Charterfahrten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Charterreisen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Stiftung Historisches Erbe der SBB, nachfolgend genannt SBB Historic, Windisch, für die von SBB Historic im eigenen Namen ausgeführten Fahrten mit historischem Rollmaterial. Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Charterreise interessieren. Die Organisation einer Charterreise bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unseren Organisationsspezialisten. Um Missverständnissen vorzubeugen, bitten wir Sie, die untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Wir danken für Ihr Vertrauen.

1. Reisevorschläge
  • SBB Historic unterbreitet Ihnen gerne Reisevorschläge. Der erste Reisevorschlag ist kostenlos, weitere werden mit CHF 350.– in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird Ihnen bei definitiver Buchung angerechnet. Es kann sein, dass auch von unseren Partnern für weitere Reisevorschläge Rechnung gestellt wird.
  • Die Reisevorschläge erfolgen immer unter Vorbehalt von Preis-, Fahrplan-, und Programmänderungen. Charterfahrten von SBB Historic gelten als Extrafahrten und müssen sich dem bestehenden Fahrplan der Eisenbahnverkehrsunternehmungen des Personen- und Güterverkehrs anpassen. Wenn im Reisevorschlag nicht anders aufgeführt, beträgt die Gültigkeit des Vorschlages 30 Tage.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfrage so früh wie möglich vorzunehmen. Für eine professionelle Organisation benötigen wir mehrere Arbeitstage. Die definitive Bestellung muss spätestens 8 Wochen vor dem Reisedatum bei uns eintreffen. Der Vertrag zwischen Ihnen und SBB Historic kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch SBB Historic zu Stande. Diese erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages.
  • Die Auftragsbestätigung ist genau zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten sind innert fünf Arbeitstagen nach dem Erhalt schriftlich SBB Historic zu melden. Ohne Ihren Gegenbericht erklären Sie sich mit dem Inhalt der Bestätigung einverstanden.
  • Vermittelt Ihnen SBB Historic Reiseleistungen usw. anderer Unternehmen (Fremdleistungen), so schliessen Sie diesbezüglich den Vertrag direkt mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
3. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen
  • Die Leistungen ergeben sich aus den Reisebestätigungen.
  • Die Extrafahrten finden unter der Verantwortung der SBB statt, die als Eisenbahnverkehrsunternehmung auch die Reisezeiten festlegt.
  • Die Preise verstehen sich immer inklusive Mehrwertsteuer.
  • Nach Erhalt der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von mindestens 20% des bestätigten Gesamtpreises fällig.
  • Die restliche Zahlung hat innerhalb der entsprechenden Zahlungsfrist gemäss Rechnung, jedoch spätestens vor Reiseantritt zu erfolgen.
  • Werden diese Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann SBB Historic vom Vertrag zurücktreten und die Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten verlangen.
4. Änderungen und Reiseabsagen Ihrerseits
  • Änderungen von bestellten Leistungen werden nach Aufwand, mindestens mit CHF 200.– pro Änderung fakturiert.
  • Bei Annullierung der gesamten Reise werden folgende Annullierungskosten erhoben:
    • Bis 61 Tage vor der Reise CHF 500.–
    • Ab 60 bis 21 Tage vor der Reise 20%*
    • Ab 20 bis 10 Tage vor der Reise 50%*
    • Ab 9 bis 5 Tage vor der Reise 80%*
    • Ab 4 bis 1 Tag vor der Reise 90%*
    • 0 Tage; Nichterscheinen 100%*

*des bestätigten Gesamtpreises

  • Bitte beachten Sie, dass auch unsere Partner Annullierungskosten in Rechnung stellen können. Allfällige Forderungen für annullierte Fremdleistungen bleiben vorbehalten und werden zusätzlich verrechnet.
  • Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung bei SBB Historic in Anzahl Arbeitstagen vor Reisebeginn.
5. Preis- und Programmänderungen, Reiseabsage durch SBB Historic
  • SBB Historic setzt für alle Fahrten grundsätzlich historisches Rollmaterial ein. Es kann sein, dass aufgrund von technischen Vorkommnissen auf Ersatzwagen bzw. -lokomotiven ausgewichen werden muss. SBB Historic behält sich vor, in solchen Fällen alternatives und möglichst gleichwertiges Rollmaterial einzusetzen. Bei Preis- oder Programmänderungen werden Sie informiert.
  • Bei erheblichen Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes oder bei Preisänderungen um mehr als 10% können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Lassen Sie der Buchungsstelle innert fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über eine Preis- bzw. Programmänderung Ihre Meldung zukommen. Andernfalls stimmen Sie der Änderung zu.
  • Bei Vorliegen Höherer Gewalt oder Umständen, welche die Durchführung verunmöglichen, erheblich erschweren oder gefährden, kann SBB Historic die Reise absagen. Der bezahlte Reisepreis wird, unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes, zurückbezahlt.
6. Beanstandungen
  • Werden Leistungen nicht vertragskonform erbracht oder sollten Sie einen Schaden erleiden, so informieren Sie unverzüglich den entsprechenden Leistungsträger/die entsprechende Buchungsstelle und verlangen Sie Abhilfe. Wird keine Abhilfe geboten, so lassen Sie sich die gerügten Mängel und Schäden bestätigen. Die Leistungsträger/Buchungsstellen sind nicht befugt, Forderungen namens von SBB Historic anzuerkennen. Wenn Sie Mängel oder Schadenersatzforderungen gegenüber SBB Historic geltend machen wollen, so müssen Sie Ihre Forderung samt der Bestätigung des Leistungsträgers/der Buchungsstelle innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei SBB Historic anmelden, andernfalls verwirken sämtliche Forderungen. Gleiches gilt, wenn Sie den Mangel oder Schaden nicht vom Leistungsträger/von der Buchungsstelle bestätigen liessen.

Um auch zukünftigen Generationen Fahrten mit unserem historischen Rollmaterial in Originalzustand zu ermöglichen, appellieren wir an Sie, den Wagen entsprechend Sorge zu tragen. Es ist ausserdem verboten:

  • Inneneinrichtung zu verändern und zu entfernen
  • Installationen vorzunehmen, die die historische Substanz gefährden oder beeinträchtigen
  • feuerentzündliche Geräte mitzuführen
  • Wasser oder andere Flüssigkeiten in offenen Behältern mitzuführen


Für ausserordentliche Verunreinigungen oder fehlendes bzw. defektes Material, erlauben wir uns, Ihnen Rechnung zu stellen.

7. Haftung von SBB Historic
  • SBB Historic verpflichtet sich, Ihre Reise gemäss Auftragsbestätigung professionell zu organisieren. SBB Historic haftet für eigenes grobfahrlässiges Verschulden. Eine Haftung für leichtfahrlässiges Verschulden sowie die Haftung für beigezogene Leistungserbringer wird ausgeschlossen.
  • Für Schäden aus den Transportleistungen haften ausschliesslich die Transportunternehmungen gemäss Gesetz.

SBB Historic haftet nicht für die Schlechterfüllung des Arrangements oder für Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • Teilnehmende befolgen nicht die Weisungen von Reiseleiter/Bahnpersonal.
  • Bei Verschulden oder Versäumnissen eines Teilnehmenden vor oder während der Reise.
  • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind.
  • Ereignisse, welche SBB Historic nicht voraussehen oder abwenden kann.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Windisch.


Windisch, 1. Januar 2022