Gebühren Dienstleistungen

Gebührenpflichtige Zusatzleistungen Sammlungen und Archive, gültig ab 1. Mai 2023

1. Generelles

1.1. Bei Bestellung von Reproduktionen akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen unter Punkt 4.

1.2. Für Zusatzdienstleistungen der Archive und der Sammlungen und für die Auftragsbearbeitung werden nachfolgende Tarife erhoben.

1.3. Alle Tarife verstehen sich inklusive MWSt.

2. Tarife

2.1. Bereitstellung digitaler Daten (Auftragsbearbeitung): Erste halbe Stunde CHF 30.00, jede weitere angefangene halbe Stunde CHF 55.00

2.2. Externe Digitalisierungskosten: Verrechnung externer Kosten

2.3. Allenfalls anfallende Versandkosten: Verrechnung externer Kosten

2.4. Plakatreproduktionen: siehe Anleitung und Preisliste

2.5. Rechercheaufträge: erste halbe Stunde kostenlos, jede weitere angefangene halbe Stunde CHF 55.00

2.6. Im Lesesaal selbstständig angefertigte Kopien und Scans: je nach Format und Farbigkeit CHF 0.20 bis 1.20

3. Spezielle Tarife

3.1. Für die kommerzielle Nutzung von Rollmaterialplänen wird eine Grundgebühr von CHF 500.- verrechnet.

3.2. Für die kommerzielle Nutzung von AV-Material gilt weltweit und zeitlich unbeschränkt der Tarif von CHF 12.00/Sek.

3.3. Für die kommerzielle Nutzung von Plakatreproduktionen und Bildmaterial kann eine Grundgebühr von CHF 500.- verrechnet werden.

3.4. Falls audiovisuelles Material auf Grund von konservatorischen Überlegungen in Begleitung einer Fachperson gesichtet werden muss, wird der Bearbeitungsaufwand der Fachperson gemäss Offerte verrechnet (es gelten die durch SBB Historic festgelegten Jahresstundensätze).

3.5. Leihwesen: Transportkosten sowie Versicherungskosten gehen vollständig zu Lasten des Leihnehmers. Es werden keine zusätzlichen Leihgebühren erhoben.

4. Nutzungsbedingungen für digitale Reproduktionen von SBB Historic

4.1. Das Bildmaterial (Reproduktionen) darf nur für den Eigengebrauch gemäss URG Absatz 5 Artikel 19 verwendet werden. Für jede darüber hinausreichende Verwendung muss die Rechteabklärung durch den:die Besteller:in geschehen. Urheberrechte sind gültig bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheber:innen. Die Urheberrechte der Werke der bestellten Reproduktionen liegen nicht bei SBB Historic. Sie liegen bei den Urheber:innen (Künstler:in/Fotograf:in/Gestalter:in) oder deren Rechtsnachfolger:innen. Werke, die nicht mit einer Open-Data-Lizenz (CC0) versehen sind, können daher Rechtsansprüche Dritter berühren. SBB Historic stellt die Reproduktionen lediglich zur Verfügung, die Nutzungsrechte müssen durch den:die Besteller:in direkt bei den Urheber:innen, deren Rechtsnachfolger:innen oder der Verwertungsgesellschaft ProLitteris erfolgen. Der:die Besteller:in haftet für die Verwendung des Bildmaterials und stellt SBB Historic sowie die SBB AG von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.

4.2. Davon ausgenommen sind digitale Reproduktionen, welche keinen einschränkenden Rechtsansprüchen ausserhalb von SBB Historic unterliegen. Weitere Informationen finden Sie in unserer OpenData Policy.

4.3. Im Auftrag von Kund:innen erstellte digitale Reproduktionen dürfen von SBB Historic gespeichert, weiterverwendet und weitergegeben werden.

4.4. Bei einer Publikation ist für jedes Bild der Herkunftsnachweis «SBB Historic» anzugeben.

4.5. SBB Historic ist ein Belegexemplar der Publikation gratis zuzustellen.

4.6. Eine sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung des Bildmaterials ist nicht gestattet.

4.7. Gerichtsstand ist Windisch. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.